Die
heutigen Bauwerke - insbesondere Sonderbauten - haben immer komplexere
und größere Dimensionen. Abweichungen von den
materiellen Anforderungen der Bauordnung bzw. rechtlichen Regeln kommen
häufiger vor und müssen begründet werden. In
der Folge sind einzelne brandschutztechnische Maßnahmen der
Vorschriftenwerke nicht ohne weiteres anwendbar, sondern das
Gesamtzusammenspiel aller brandschutztechnischen Maßnahmen
muss zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts in sich
schlüssig und nachvollziehbar in einem Brandschutzkonzept
dargestellt werden.
Brandschutzkonzepte sind für alle Neu- und
Umbaumaßnahmen im Baugenehmigungsverfahren
erforderlich. Bereits bei der Planung werden die Weichen für
die Kosten des vorbeugenden Brandschutzes gestellt.
Brandschutztechnische Versäumnisse bei der Planung
können schwerwiegende Folgen haben, nachträgliche
Brandschutzmaßnahmen sind teuer. Daher ist die
frühzeitige Einschaltung des Fachplaners für den
Brandschutz wichtig. Diese Funktion übernehmen wir
für Sie, beschleunigen Ihr Baugenehmigungsverfahren
und sparen dadurch Zeit und Kosten.
Sind Abweichungen vom geltenden Baurecht erforderlich oder
gewünscht, werden sie von uns formuliert und der
Bauaufsichtsbehörde gegenüber begründet. Wir
stellen den Kontakt zu allen am Brandschutz Beteiligten her und
begleiten bei Bedarf Ihr Bauvorhaben bis zur Schlussabnahme. |
Brandschutzkonzept
Kabelschott
Feuerlöscher
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